Montag, 8. Januar 2007

Behörden müssen Bürger über Umweltrisiken informieren

„Mir si fir Iech do; mir freeën eis op Ären Interessi; mir äntwerte gär op Är Froen“:

Bislang war es so, dass der Bürger die betreffenden Behörden (nachdem und wenn er herausgefunden hatte, welche denn in der jeweiligen Frage derzeit zuständig ist) um nähere Informationen zu seinem Problem angehen musste:
Sei es Trinkwasser, Luftverschmutzung, Lärm, Lebensmittelsicherheit, Schädigung der Landschaft, ...

Das neue Gesetz nimmt die Behörden in der Pflicht, von Amts wegen ihren Bürgern die sie betreffenden Informationen bezüglich der Umweltrisiken bereit zu stellen.

Die Grünen haben sich enthalten, weil das neue Gesetz gegenüber dem alten von 1992 keinen Fortschritt bringe.

So fehle ein Klagerecht von Umweltverbänden gegen projektierte Eingriffe in die Umwelt.

Die EU-Direktive von 1985 über Impaktstudien bei Straßen- und Eisenbahnbau ist bis heute, 20 Jahre danach, in Luxemburg immer noch nicht umgesetzt.



6. 5217 - Projet de loi concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement Rapport de la Commission de l’Environnement,
Rapporteur: Roger Negri (LSAP),
Chambre des Députés, Compte Rendu 002, 26. Oktober 2005

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