Montag, 8. Januar 2007

Die Carte de Séjour de Ressortissant d'un État Membre de l'Union Européenne

Die Aufenthaltskarte für Sie, wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, wird ausgegeben in Anwendung des EU-Reglements 1612/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Oktober 1968 sowie der Verfügungen, die zur Ausführung dieser EU-Direktive ergangen sind.

Entsprechend dieser EU-Direktive hat der Inhaber dieser Karte das Zugangsrecht zum Arbeitsmarkt zu denselben Bedingungen wie die Luxemburger Beschäftigten. Sie können somit auf Luxemburger Gebiet eingestellt und beschäftigt werden.

Die Aufenthaltskarte spricht die amtliche Genehmigung aus. sich in Luxemburg definitiv niederzulassen und soll bei jeder Überprüfung vorgezeigt werden, die von Beamten durchgeführt wird, die mit der Überwachung von Ausländern beauftragt sind.

Die Aufenthaltskarte verliert jedwede Gültigkeit, sobald sein Inhaber länger als 6 Monate ununterbrochen außerhalb Luxemburgs wohnt.

Wenn sie ihr eingetragenes Ablaufdatum überschritten hat, ist die betreffende Karte ebenfalls ungültig.

Die Anträge auf Erneuerung der Karte müssen im Laufe des Monats gestellt werden, der dem Ablaufdatum folgt, bei der Behörde, die für die Erklärungen über den Zuzug zuständig sind.

Nach dieser Frist sind die nicht erneuerten Karten als nicht ordnungsgemäß zu betrachten.

Falls der Wohnsitz innerhalb des Großherzogtums verlegt wird, müssen Sie als Ausländer die Aufenthaltskarte mit einem Kontrollvermerk versehen lassen 1.) vor dem Auszug durch ihre ehemalige Wohngemeinde, 2.) 8 Tage nach Ankunft durch ihre neue Wohngemeinde.

Falls Sie Luxemburg für länger als 6 Monate verlassen wollen, müssen Sie das Ihrer Gemeindeverwaltung anzeigen und Ihre Aufenthaltskarte hinterlegen.

Falls Sie innerhalb der 6 Monate zurückkehren, wird die karte von der Gemeindeverwaltung des Ortes, wo Sie ab- und angekommen sind, mit einem Kontrollvermerk versehen.

Jedwede Karte, die nicht gemäß den vorstehenden Bedingungen von der Gemeindebehörde visiert worden ist, verliert ihre Gültigkeit.

Wenn Sie als Ausländer erklären, dass Sie Ihre Aufenthaltskarte verloren haben, können Sie eine neue erhalten, nachdem Sie den Verlust oder den Diebstahl schriftlich anzeigt haben.

<<< euroluxembourg.lu

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