Wenn Sie Ihren Wagen nach Luxemburg einführen, weil Sie dort wohnen, müssen Sie damit erst zum Zoll, um den Wagen zu verzollen.
Neben persönlichen Papieren (Personalausweis, Wohnsitzanmeldung, ..., Führerschein), benötigen Sie für den Wagen noch eine Haftpflichtversicherung sowie ein neues Kennzeichen.
Den Nachweis, dass der Wagen Ihnen gehört und Sie die geschuldete Mehrwertsteuer *) gezahlt haben, führen Sie in der Regel durch Vorlage über die Rechnung, die Ihnen beim Kauf ausgestellt worden ist.
Ihr Luxemburger Versicherungsagent, bei dem Sie die neue Haftpflichtversicherung abschließen, ist Ihnen gewiss bei der Abwicklung aller Formalitäten behilflich, wenn Sie sich in dem Wust nicht mehr zurecht finden.
Für die Erstanmeldung beim SNCT sollten Sie sicherheitshalber für den Zeitaufwand ungefähr einen Arbeitstag veranschlagen!
<<< euroluxembourg.lu
Montag, 8. Januar 2007
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